Der Rat

Seit 1998 hat Spiez ein eigener Jugendrat.

Der Jugendrat nimmt Bedürfnisse von Jugendlichen auf und setzt sie in die Tat um. Ein eigenes Budget und unbürokratische Entscheidungsstrukturen sollen Jugendliche ermuntern, selbst die Initiative zu ergreifen, ihre Ideen einzubringen und umzusetzen.

Diese Ideen kann der Jugendrat unteranderem beim Grossen Gemeinderat einbringen oder eigene Interessen vertreten. Er unterstützt aber auch Projekte, sei es als Beihilfe beim Organisieren/Durchführen oder finanziell  aus dem eigenen Budget.

Der Jugendrat besteht aus maximal 40 Mitgliedern im Alter zwischen 14 und 22 Jahren. Er verfügt über ein jährliches Budget und ist dem Ressort Präsidiales zugeordnet.

 

Ziele 

Der Jugendrat hat zum Ziel

 

  • die Interessen der Spiezer Jugend zu vertreten und den Jugendlichen als Sprachrohr zu dienen
  • Projekte im Rahmen eines eigenen Budgets zu realisieren 
  • die Meinungen der Spiezer Jugend in laufende und geplante politische und kulturellen Geschäfte einzubringen und auch dadurch aktiv die Zukunft mitzugestalten
  • Jugendlichen Verantwortung zu übertragen und sie mit den politischen Rechten und Pflichten vertraut zu machen 

Zusammensetzung 

7 bis max. 40 Mitglieder

Alter: zwischen 14 und 25 Jahren

mit 22 Jahren scheiden die Jugendlichen am Ende des laufenden Amtsjahres aus

 

 

Der Vorstand 

Der Vorstand setzt sich zusammen aus mind. drei bis max. fünf durch das Parlament gewählten Mitgliedern.  Folgende Ämter müssen durch die Mitglieder des Vorstandes besetzt werden:

  • Präsidium
  • Sekretariat
  • Finanzen

Allgemeine Bestimmungen 

Der Jugendrat ist ein Forum für Jugendliche mit Wohnsitz in der Gemeinde Spiez.

 

 

Das Parlament hält jährlich mind. eine Hauptversammlung unter der Leitung des Präsidenten ab. Das Parlament bestimmt dabei:

  • den Vorstand für die neue Amtsperiode
  • Budget und Jahresrechnung
  • Jahresbericht Vorstand
  • Stellungnahme zu Vernehmlassungen
  • Anträge von Mitgliedern sowie Arbeits- und Projektgruppen

 

Dem Rat ist es erlaubt, öffentlich Stellung zu Aktivitäten in der Gemeinde Spiez zu nehmen. Es kann damit den Vorstand beauftragen. Den einzelnen Mitgliedern des Jugendrates ist es untersagt, im Namen des Rates an die Öffentlichkeit zu gehen.